Für Rechtsanwälte & Gerichte

Ihr Sachverständigenbüro für gerichtsfeste Gutachten.

Bevor Sie beauftragen, prüfen wir ehrlich, ob sich ein Gutachten lohnt. Läuft eine Frist, bearbeiten wir priorisiert. Und vor Gericht sind wir seit Jahrzehnten zu Hause — als Gutachter wie als Referenten der anwaltlichen Fortbildung.

Zusammenarbeit

Warum Kanzleien mit uns arbeiten.

Einmal überzeugt, bleiben Verkehrsrechtler meist dauerhaft. Vier Gründe, die wir immer wieder hören:

Ehrliche Vorprüfung

Vor jeder Beauftragung schätzen wir die Erfolgsaussichten kostenlos ein. Ist eine Messung nicht angreifbar, sagen wir das — und ersparen Ihnen aussichtslose Beweisanträge.

Fristen-Priorität

Läuft eine Einspruchs- oder Stellungnahmefrist, bearbeiten wir priorisiert. Den Liefertermin nennen wir verbindlich bei Auftragseingang — und halten ihn.

Direktabrechnung mit Rechtsschutzversicherern

Bei anwaltlicher Beauftragung rechnen wir auf Wunsch direkt mit der Rechtsschutzversicherung Ihres Mandanten ab. Ein Verwaltungsschritt weniger für Ihre Kanzlei.

Gerichtserprobt

Unsere Sachverständigen treten regelmäßig in Hauptverhandlungen auf — als gerichtlich bestellte wie als Privatgutachter. Auf Wunsch bereiten wir Fragenkataloge für die Vernehmung des Messbeamten vor.

Leistungsmatrix

Ein Ansprechpartner für jede Verfahrensart.

Von der Bußgeldsache bis zum bestrittenen Personenschaden: Alle Fachrichtungen unter einem Dach — ohne Weiterreichen an Dritte.

OWi / Bußgeld

  • Messtechnik-Gutachten (Geschwindigkeit, Abstand, Rotlicht)
  • Rohmessdaten-Auswertung
  • Unterstützung bei der Akteneinsicht

Verkehrsstrafsachen

  • Unfallrekonstruktion
  • Vermeidbarkeitsbetrachtung
  • Videoauswertung

Zivil / Schadenersatz

  • Schadengutachten
  • Kompatibilitätsanalyse (Unfallmanipulation)
  • Technische Gutachten

Personenschaden

  • Biomechanische Gutachten
  • Kollisionsbedingte Geschwindigkeitsänderung (Δv)
  • Verletzungswahrscheinlichkeit bei HWS-Fällen
Wissenschaftliche Autorität

Wir schreiben mit an dem, woraus Sie zitieren.

Reputation vor Gericht entsteht nicht auf Websites, sondern in Lehre, Forschung und Publikationen. Ein Auszug unserer Referenzen:

Co-Autor „Handbuch des Straßenverkehrsrechts“

Fabian Schwarz, M. Eng., verantwortet das Kapitel „Polizeiliche Messverfahren“ (Berz/Burmann) — das Standardwerk, mit dem viele Verkehrsrechtler arbeiten.

Referenten der Deutschen Anwaltakademie

Dozententätigkeit für die Deutsche Anwaltakademie und die DAV-Arbeitsgemeinschaft Verkehrsrecht — seit Jahrzehnten in der anwaltlichen Fortbildung.

Lehraufträge an der HTW Saar

Mehrere unserer Sachverständigen lehren an der Hochschule für Technik und Wirtschaft des Saarlandes — Unfallanalytik aus Forschung und Praxis.

Schulungen für die Fachhochschule der Polizei

Wir schulen die Seite, deren Messungen wir prüfen — kaum ein Nachweis für Methodenkompetenz ist belastbarer.

Arbeitskreis für Verkehrsmesstechnik & EVU

Mitglied im Arbeitskreis für Verkehrsmesstechnik und in der Europäischen Vereinigung für Unfallforschung und Unfallanalyse (EVU).

Seminare & Fortbildung

Messtechnik-Wissen für Ihre Kanzlei.

Was wir für die Deutsche Anwaltakademie und die DAV-ARGE Verkehrsrecht referieren, bringen wir auch direkt zu Ihnen: Inhouse-Seminare zu Messtechnik, Rohmessdaten und den typischen Angriffspunkten der gängigen Messgeräte — praxisnah, am konkreten Fallmaterial.

Themen (Auswahl)

  • Standardisiertes Messverfahren: Was das Gutachten wirklich prüft
  • Rohmessdaten, Lebensakte, Eichunterlagen — Akteneinsicht nach BVerfG 2 BvR 1616/18
  • Gerätekunde: PoliScan, TraffiStar, ES 8.0, Leivtec XV3, ProViDa
  • Die Vernehmung des Messbeamten: Fragenkataloge aus Sachverständigensicht
Häufige Fragen

Was Kanzleien uns fragen.

Die häufigsten Fragen aus der Zusammenarbeit mit Verkehrsrechtlern. Für alles Weitere: rufen Sie durch — Sie sprechen direkt mit einem Sachverständigen.

Bereitschaftsdienst · rund um die Uhr

Der nächste Fall mit Messtechnik? Sprechen wir.

Schildern Sie uns den Fall — wir sagen Ihnen ehrlich, ob sich ein Gutachten lohnt, und nennen einen verbindlichen Liefertermin.

AnrufenWhatsAppAnfrage