Wer klagt, muss beweisen. Wir liefern den Beweis.
Motorschaden nach dem Gebrauchtwagenkauf, Streit nach der Reparatur: Schäden und technische Mängel an Fahrzeugen führen häufig zu rechtlichen Auseinandersetzungen. Wir klären die technische Ursache präzise und unabhängig — als Grundlage für Ihre Ansprüche.
Typische Fälle.
Vier Konstellationen, in denen ein technisches Gutachten regelmäßig über den Ausgang der Auseinandersetzung entscheidet.
Motor- oder Getriebeschaden nach Gebrauchtwagenkauf
Kurz nach der Übergabe fällt der Motor aus, das Getriebe oder das Differential versagt. Wir klären die Schadenursache und ob der Defekt bereits beim Kauf angelegt war — die entscheidende Frage für Gewährleistungsansprüche.
Schäden nach Wartung oder Reparatur
Nach dem Werkstattbesuch treten neue Mängel oder Folgeschäden auf. Wir prüfen, ob die Arbeiten fachgerecht ausgeführt wurden — und ob der Schaden darauf zurückzuführen ist.
Fremdnutzungsschäden
Ein überlassenes oder vermietetes Fahrzeug kommt beschädigt zurück. Wir dokumentieren Schadenbild und Entstehung und ordnen den Schaden dem Nutzungszeitraum zu.
Verantwortung: Verkäufer, Werkstatt oder Nutzer?
Die Kernfrage jeder Auseinandersetzung: Wer hat den Schaden zu verantworten? Unsere Gutachten ordnen die technische Ursache eindeutig zu — neutral, unabhängig davon, wer uns beauftragt.
Beweise verschwinden. Wir sichern sie rechtzeitig.
Wer Schadenersatzansprüche geltend macht, trägt die Beweislast. Doch Fahrzeuge werden repariert, weiterverkauft oder verschrottet — und mit ihnen verschwindet der Beweis.
Deshalb ist die zeitnahe technische Beweissicherung entscheidend: Schadenbild, Befund und Ursache müssen dokumentiert sein, bevor am Fahrzeug etwas verändert wird. Wir dokumentieren so, dass die Feststellungen auch Monate später vor Gericht Bestand haben — unabhängig davon, ob es überhaupt zum Prozess kommt.
Gut zu wissen
Das selbstständige Beweisverfahren
Dem Zivilprozess ist ein gerichtliches Beweisverfahren vorgeschaltet: Auf Antrag stellt ein Sachverständiger den Zustand des Fahrzeugs und die Schadenursache gerichtsfest fest — bevor Beweise verloren gehen. Häufig macht das Ergebnis den Prozess sogar entbehrlich, weil die Sachlage geklärt ist.
Unsere Sachverständigen erstellen Gutachten in solchen Verfahren regelmäßig — und dokumentieren auch im Privatauftrag nach denselben Maßstäben.
Öffentlich bestellt & vereidigt (IHK/HWK Saarland) · für Gerichte, Anwälte und Privatauftraggeber
Vom Anruf zum Gutachten — in drei Schritten.
Kostenlose Erstberatung
Sie schildern uns den Fall — telefonisch oder über das Kontaktformular. Wir sagen Ihnen ehrlich, ob ein Gutachten sinnvoll ist und was es kostet, bevor Kosten entstehen.
Befunduntersuchung
Wir besichtigen und dokumentieren das Fahrzeug, veranlassen bei Bedarf die Teilezerlegung in der Werkstatt und werten Unterlagen wie Rechnungen und Wartungshistorie aus.
Gutachten mit Ursachenzuordnung
Sie erhalten ein gerichtsfestes Gutachten: technische Ursache, Entstehungszeitpunkt und Verantwortungszuordnung — verwertbar im Prozess wie in der außergerichtlichen Einigung.
Das Erstberatungsgespräch löst keine Kosten aus — Sie erfahren vorab, ob sich ein Gutachten in Ihrem Fall lohnt.
Bereitschaftsdienst · rund um die Uhr
Sichern Sie den Beweis, solange es ihn gibt.
Ein repariertes oder weiterverkauftes Fahrzeug beweist nichts mehr. Rufen Sie an, bevor am Fahrzeug etwas verändert wird — die Erstberatung ist kostenlos.