Unfall gehabt? Wir kommen zu Ihnen — für Geschädigte kostenlos.*
Besichtigung in der Regel binnen 24 Stunden — bei Ihnen, in der Werkstatt oder bei uns in Saarwellingen. Bei unverschuldetem Unfall zahlt die gegnerische Versicherung das Gutachten.
* bei unverschuldetem Unfall, ab ca. 750 € Schadenhöhe (BGH VI ZR 365/03)
Wer zahlt das Gutachten? In den meisten Fällen: nicht Sie.
Nach § 249 BGB gehören die Kosten des Sachverständigen zum Schaden — bei einem unverschuldeten Unfall trägt sie die Haftpflichtversicherung des Verursachers. Das ist ständige Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs.
Einzige Einschränkung: die sogenannte Bagatellgrenze von etwa 750 € Schadenhöhe (BGH, Urt. v. 30.11.2004 — VI ZR 365/03). Schon ein Stoßfängerschaden liegt heute fast immer darüber.
Für Sie heißt das: kein Kostenrisiko. Wir prüfen die Kostenübernahme vor jeder Beauftragung — kostenlos und unverbindlich, mit einem Anruf.
Haftpflichtschaden
Der Unfallgegner ist schuld? Dann trägt seine Haftpflichtversicherung die Gutachterkosten — für Sie als Geschädigten kostenlos.
Kaskoschaden
Beim selbstverschuldeten Schaden ist Ihre Kaskoversicherung weisungsberechtigt. Wir sagen Ihnen offen, ob und wann sich ein eigenes Gutachten lohnt.
Teilschuld
Bei Mithaftung werden die Kosten anteilig getragen. Wir klären die Konstellation vor der Beauftragung — bevor für Sie Kosten entstehen.
Gutachten statt Kostenvoranschlag.
Versicherungen verweisen gern auf den Kostenvoranschlag der Werkstatt. Was dabei unter den Tisch fällt: fast alles, was Ihnen zusteht.
Werkstatt
Kostenvoranschlag
- Keine Beweiskraft vor Gericht
- Keine Wertminderung (merkantiler Minderwert)
- Verdeckte Schäden an tragenden Teilen bleiben unentdeckt
- Kein Nutzungsausfall, kein Mietwagen-Nachweis
HMS Sachverständige
Unabhängiges Gutachten
- Beweissicherung — gerichtsfest dokumentiert
- Merkantiler Minderwert wird beziffert
- Nutzungsausfall & Mietwagen als Anspruchsgrundlage
- Wiederbeschaffungswert & Restwert sauber hergeleitet
- Fiktive Abrechnung möglich (§ 249 BGB)
In 4 Schritten zum regulierten Schaden.
Ein Unfall ist Stress genug. Ab Ihrem Anruf übernehmen wir — Sie müssen sich um fast nichts kümmern.
Anrufen — 24/7
Sie erreichen uns rund um die Uhr unter 06838 9060. Wir klären sofort, was zu tun ist — und ob für Sie Kosten entstehen (bei unverschuldetem Unfall: nein).
Besichtigung binnen 24 h
Wir kommen zu Ihnen, in die Werkstatt oder Sie zu uns nach Saarwellingen. Im Kreis Saarlouis und Merzig-Wadern sind wir meist in unter 30 Minuten vor Ort.
Gutachten in 2–3 Werktagen
Gerichtsfest dokumentiert: Reparaturkosten, Wertminderung, Nutzungsausfall, Restwert. Auf Wunsch direkt an Ihren Anwalt und die Versicherung.
Versicherung reguliert
Die gegnerische Haftpflichtversicherung zahlt Schaden und Gutachten. Bei Rückfragen bleiben wir Ihr Ansprechpartner — bis alles reguliert ist.
Besichtigung in der Regel binnen 24 Stunden — das fertige Gutachten liegt üblicherweise nach 2–3 Werktagen vor.
Schaden jetzt meldenSie haben freie Gutachterwahl.
Die gegnerische Versicherung will Ihnen ihren Gutachter schicken? Müssen Sie nicht akzeptieren. Als Geschädigter dürfen Sie einen eigenen, unabhängigen Sachverständigen beauftragen — das ist ständige Rechtsprechung des BGH zu § 249 BGB.
Der Gutachter der Versicherung wird von der Gegenseite bezahlt. Wertminderung, Nutzungsausfall und Restwert werden dann erfahrungsgemäß oft zu niedrig angesetzt. Auch das „Schadenmanagement“, in das Versicherungen Geschädigte gern lenken, dürfen Sie ablehnen — freundlich, aber bestimmt.
st. Rspr. des BGH zu § 249 BGB — die Kosten des eigenen Sachverständigen gehören zum ersatzfähigen Schaden.
Kfz-Sachverständiger im dunkelblauen Poloshirt dokumentiert Unfallschaden an silbernem PKW mit Tablet, Werkstatt-Umgebung, professionelles Tageslicht
Alles rund um den Fahrzeugschaden.
Vom Haftpflichtgutachten bis zum Wohnmobil — sieben Sachverständige, ein Ansprechpartner für Ihren Fall.
Haftpflichtgutachten
Der Klassiker nach unverschuldetem Unfall: Reparaturkosten, Wertminderung, Nutzungsausfall und Restwert — zu zahlen von der gegnerischen Versicherung.
Kaskogutachten
Bewertung von Kaskoschäden — und Unterstützung, wenn Sie mit dem Ergebnis des Versicherungsgutachters nicht einverstanden sind, bis zum Sachverständigenverfahren.
Wertermittlung & Restwert
Wiederbeschaffungswert, Restwert und merkantiler Minderwert — nachvollziehbar hergeleitet und belastbar dokumentiert.
Oldtimer- & Wertgutachten
Markt- und Wertgutachten für Klassiker und Liebhaberfahrzeuge — als Grundlage für Versicherung, Kauf oder Verkauf.
Caravan & Wohnmobil
Mit Kai F. Bentz haben wir einen Caravaning-Sachverständigen im Haus — Schaden- und Wertgutachten für Wohnwagen und Reisemobile.
Beweissicherung
Zustandsdokumentation, bevor Spuren verschwinden — Ihre Absicherung, falls die Versicherung kürzt oder der Fall vor Gericht geht.
Von Saarwellingen aus — im ganzen Saarland.
Unser Sitz liegt zentral im Landkreis Saarlouis. Kurze Wege sind bei der Schadenaufnahme bares Geld wert: Je schneller besichtigt wird, desto schneller wird reguliert.
- Landkreis Saarlouis — meist in unter 30 Minuten vor Ort
- Landkreis Merzig-Wadern
- Gesamtes Saarland — von Saarbrücken bis St. Wendel
- Angrenzendes Rheinland-Pfalz
Stilisierte Landkarte des Saarlands in Navy-Blau mit rotem Standort-Pin auf Saarwellingen und Radius-Kreisen, minimalistisch
Was Unfallgeschädigte wissen möchten.
Die Antworten auf die Fragen, die uns nach einem Unfall am häufigsten gestellt werden. Ihre Frage ist nicht dabei? Rufen Sie an — die Erstberatung kostet nichts.
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Unfall gehabt? Rufen Sie jetzt an.
Je früher wir den Schaden dokumentieren, desto besser Ihre Position gegenüber der Versicherung. Besichtigung in der Regel binnen 24 Stunden — für Geschädigte kostenlos.